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Jugendleitercard Juleica

Qualitätsstandards für die Vergabe der Jugendleiter/-innen-Card (Juleica) in Bayern
Beschlossen vom 137. Hauptausschuss
Gültig seit: 01.01.2011

 

>> Wichtige Informationen zur Juleica für 2021 vom BJR während der Corona Pandemie

Ausgangssituation:


Auf der Grundlage der §§ 11, 12 und 73 SGB VIII, des Art. 30 AGSG sowie der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 05. Mai 2010 zur "Jugendleiter-Card" (Juleica) beschließt der Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings Standards für die Grundausbildung von Jugendleiter/innen, die für die Ausstellung der "Juleica" in Bayern vorausgesetzt werden.
Die bislang gültigen Qualitätsstandards (beschlossen durch den 129. Hauptausschuss im Oktober 2006) werden damit den Veränderungen der neuen KMBek vom 05.05.2010 angepasst.

Hier findet ihr die Qualitätsstandards für die Vergabe der Jugendleiter/-innen-Card (Juleica) in Bayern - Beschluss des 137. Hauptausschusses des BJR.   

Und hier eine Arbeitshilfe des Bayerischen Jugendrings für die Ausbildung nach den Qualitätsstandards des BJR.

Zielsetzung:

Die Juleica dient der Legitimation ehrenamtlicher Jugendleiter/innen gegenüber Erziehungsberechtigten, Politik und Gesellschaft sowie staatlichen und nicht-staatlichen Stellen. Der Erhalt der Juleica ist an definierte Qualitätsstandards für die Ausbildung zum/r Jugendleiter/in gebunden. Diese gewährleisten, dass die Inhaber/innen verantwortlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig werden können.

Voraussetzungen für den Erhalt der Juleica:

• Die Juleica ist für ehrenamtliche Jugendleiter/innen in der Jugendarbeit bestimmt. Sie kann auch für neben- und hauptberufliche Mitarbeiter/innen ausgestellt werden, soweit sie wie Jugendleiter/innen tätig werden.
• Voraussetzung ist, dass der/die Jugendleiter/in für einen nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.
• Die Tätigkeit muss kontinuierlich über einen längeren Zeitraum erfolgen.
• Der/die Inhaber/in der Juleica muss eine praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiter/in erhalten haben, die nachfolgend genannte Qualitätsstandards erfüllt. Er/sie muss in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.
• Eine berufliche Ausbildung (bspw. Zwischenprüfung/Vordiplom bei Erzieher/in, Sozial-, Religionspädagoge/in, Pädagoge/in, Diakon/in, Kinder- und Heiler-ziehungspfleger/in), die den geforderten Qualitätsstandards entspricht, kann anerkannt werden.
• Der/die Inhaber/in der Juleica soll in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Card auch für Personen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.
• Der/die Juleica-Inhaber/in verfügt über ausreichende Kenntnisse in erster Hilfe, d.h. es ist der Besuch einer Grundausbildung in Erster Hilfe (16 Unterichtseinheiten) nachzuweisen. Die Absolvierung eines dementsprechenden Lehrgangs darf bei der erstmaligen Beantragung der Juleica nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Die Schulung ist von einem lizenzierten Träger durchzuführen.

Qualitätsstandards:

Wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Juleica ist eine qualifizierte Ausbildung der Jugendleiter/innen.
Die im Folgenden aufgeführten Standards sind so genannte Mindest-Qualitätsstandards. Grundausbildungen, die diesen Standards entsprechen, berechtigen zum Erhalt der "Juleica".
• Die Ausbildung darf einen Umfang von 34 Zeitstunden (inkl. Praxisbegleitung) nicht unterschreiten.
• Die Ausbildung soll von Personen geleitet werden, die eine berufliche pädagogische Qualifikation und/oder fundierte Erfahrungen in Jugendarbeit und Kursleitung aufweisen.
• Die Ausbildung soll mit aktivierenden Methoden durchgeführt werden und die Reflexion über sowie den Transfer in die Praxis gewährleisten.
• Die Gruppe der Teilnehmer/innen dient dabei als exemplarisches Lernfeld für die Praxis der Gruppenarbeit.
• Die Ausbildung soll so angelegt sein, dass ihr Ablauf bereits als Beispiel für entsprechenden Methodeneinsatz dienen kann. Die Teilnehmer/innen sind deshalb in geeigneter Weise an Durchführung und Gestaltung zu beteiligen.

Im Einzelnen müssen folgende Inhalte verbindlich behandelt werden:

• Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, von Mädchen und Jungen
• Grundkenntnisse über die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
• Vermittlung von Leitungskompetenzen und Gruppenpädagogik in Theorie und Praxis
• Methodenkompetenz
• Planung und Durchführung von Aktivitäten anhand von praktischen Beispielen (z.B. Wochenendfreizeit, Jugendbildungsmaßnahme, Internationale Jugendbegegnung, usw.)
• Strukturen der Jugendarbeit (Demokratischer Aufbau, Mitbestimmung, Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit)
• Wertorientierung von Jugendorganisationen
• Rechts- und Versicherungsfragen
• Prävention sexueller Gewalt
• Geschlechtsbewusste Mädchen- und Jungenarbeit

Als Querschnittsthemen fließen Gender Mainstreaming und interkulturelle Kompetenzen bei allen Inhalten mit ein.
Es ist jedoch jedem Träger der Jugendarbeit unbenommen, für Leiter/innen seiner Maßnahmen notwendige zusätzliche, insbesondere verbandsspezifische Inhalte und Qualifikationen einzufordern bzw. zu vermitteln.

Wie beantrage ich eine Juleica?

Seit dem 01.11.2009 ist eine Beantragung der Juleica nur noch online unter www.juleica.de möglich:  


Hier ist gleich auf der Startseite unter "...Quicklinks" und dann "Schritt für Schritt zur Juleica" ganz genau beschrieben, wie eine Juleica beantragt werden kann. Mit dieser "Anleitung" kann eigentlich nichts schief gehen! Beachte allerdings bitte folgenden wichtigen Hinweis für die Beantragung der Juleica mit der BAYERISCHEN SPORTJUGEND als Träger:
Die Ansprechpartner für die Beantragung einer Juleica mit der BSJ als Träger sind auf der Kreisebene angesiedelt. Gehe also bitte bei dem Punkt "Auswahl des Trägers" bis zur Kreisebene und suche hier unter "Gefundene Träger" Deinen BSJ-Kreis aus.
(Bitte die Juleica nicht auf der Landesebene beantragen, sondern weiter auf die Kreisebene gehen! Eine Ortsebene ist für die BSJ nicht eingepflegt!)
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Hier die Richtlinien der BAYERISCHEN SPORTJUGEND in Anlehnung an die Qualitätsstandards des 137. Hauptausschusses des BJR / Gültig seit 01.01.2011.

 

 

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